Checkliste Rechnung
Obwohl die Pflichtangaben für kaufmännische Rechnungen schon geraume Zeit feststehen, wissen noch immer Viele nicht genau, was denn nun im Einzelnen so alles auf einer korrekten Rechnung stehen muss. Folgende Angaben sind gem. Umsatzsteuergesetz (UStG) Pflicht:
- Name + Anschrift des Rechnungsstellers (vollständig und eindeutig) [§ 14 IV Nr. 1 UStG, § 31 II UStDV]
- Name + Anschrift des Leistungsempfängers (vollständig + eindeutig) [§ 14 IV Nr. 1 UStG, § 31 II UStDV]
- Steuernummer des inländischen Finanzamtes oder ersatzweise die USt-ID-Nr. des Rechnungsstellers [§ 14 IV Nr. 2 UStG]
- Ausstellungsdatum [§ 14 IV Nr. 3 UStG]
- fortlaufende Rechnungsnummer (Art und Weise der Numerierung kann beliebig gewählt werden, die einzelnen Nummern müssen jedoch fortlaufend sein und dürfen auch nur jeweils einmal vergeben werden) [§ 14 IV Nr. 4 UStG]
- Art und Umfang der Lieferung oder Dienstleistung [§ 14 IV Nr. 5 UStG]
- Zeitpunkt / -raum der Lieferung / Dienstleistung [§ 14 IV Nr. 6 UStG]
- getrennte Angaben nach Steuersätzen (7% bzw. 16% / 19%) bzw. Steuerbefreiung [§ 14 IV Nr. 7 UStG]
- im Voraus vereinbarte Preisminderungen (z.B. Skonti) [§ 14 IV Nr. 7 UStG]
- Aufschlüsselung des Rechnungsbetrages, d.h. getrennter Ausweis von a) Entgelt je nach Umsatzsteuersatz, b) Umsatzsteuersatz, c) Usamtzsteuerbetrag, d) etwaige Steuerbefreiungen [§ 14 IV Nr. 8 UStG]
- bei steuerfreien Leistungen der Hinweis auf den Grund der Steuerbefreiung (z.B. "als Kleinunternehmer gem. § 19 UStG") [§ 14 IV Nr. 8 UStG]
- erhaltene bzw. in Rechnung gestellte Vorschusszahlungen, aufgeteilt in a) Nettobetrag und b) Umsatzsteuer
- Stornierung einer bereits versandten Rechnung (z.B. Vorschussrechnung), die aber noch nicht beglichen worden ist
- bei steuerpflichtigen Werklieferungen oder sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück der Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht [§ 14 IV Nr. 9 UStG, § 14 II 1 Nr. 1 UStG, § 14b I 5 UStG]
Diese Angaben müssen also auf jeder Rechnung gemacht werden, die Kaufleute an ihre Kunden schicken, egal ob es sich dabei um Privatleute oder auch um Unternehmer handelt.





