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Honorargrundsätze

Faire Vereinbarungen
In jedem Fall können Sie von uns eine erste, kostenfreie Einschätzung Ihres konkreten Falles erwarten. Dabei erfahren Sie, auf Grundlage des von Ihnen genannten Sachverhalts, ob wir Ihnen überhaupt helfen können und wie diese Hilfe aussehen kann. Zudem unterbreiten wir Ihnen dann auch ein konkretes Honorarangebot. Erst nachdem Sie dieses angenommen haben, kommt ein verbindliches Mandatsverhältnis zustande.

Sprechen Sie uns einfach an - Fragen kostet nichts !

Gesetzliche Vorschriften
Für Anwälte gilt inzwischen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), für Mandate vor dem 01.07.2004 galt noch die Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO). Die Normen dieser Gesetze schreiben für verschiedene Tätigkeiten Mindesthonorare vor, zudem regeln sie die Rahmenbedingungen für die Honorarforderungen von Anwälten gegenüber ihren Mandanten. In zivilrechtlichen Streitigkeiten hängen die Gebühren vom Streitwert ab. Bei Ordnungswidrigkeiten- und Strafsachen ist dies nicht der Fall, hier bestehen Rahmenvorgaben für Pauschgebühren.
Abweichend von den gesetzlichen Gebühren kann auch eine  Honorarvereinbarung getroffen werden. Dabei darf das vereinbarte Honorar jedoch nicht unter den gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren liegen. Unabhängig vom Rechtsgebiet kann z.B. für die Erstberatung eines Verbrauchers, sofern keine abweichende Gebührenvereinbarung getroffen wird, maximal eine Gebühr in Höhe von 190,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer, insgesamt also 226,10 Euro, verlangt werden. Die jeweilige Höhe dieser Erstberatungsgebühr hängt insbesondere vom Umfang bzw. der Schwierigkeit des konkreten Sachverhalts ab.

Transparente Honorare
Soweit möglich, berechnen wir unser Honorar auf Stundenbasis zzgl. etwaiger Auslagen (Behördenanfragen, Auskunfteien, DPMA-Gebühren o.ä.). Das gewährleistet eine faire Abwicklung des Mandats für beide Seiten, da nur der tatsächlich anfallende Zeitaufwand berechnet wird. Allerdings ist oft auch die Vereinbarung einer pauschalen Summe möglich, wenn der zu erwartende Aufwand absehbar ist. Sofern es also um außergerichtliche Tätigkeiten geht, bestehen feste Stunden- bzw. Tages- oder Pauschsätze, die allerdings u.a. abhängig von der durchzuführenden Tätigkeit und der Komplexität der Sache sowie auch von der Höhe des Gegenstandwertes variieren.

Rechtsschutzversicherung & Prozessfinanzierer
Selbstverständlich übernehmen wir auch die Nachfrage bzw. die Verhandlungen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, falls eine solche besteht. Und selbst wenn das betreffende Problem nicht von Ihrer Versicherung abgedeckt sein sollte, kann in den meisten Fällen zumindest eine Erstberatung abgerechnet werden. Allerdings sind Versicherungen, welche die typischen Risiken von Unternehmen bzw. Selbständigen abdecken, kaum zu finden oder aber sehr teuer.
Wenn Sie Interesse an der Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer haben, finden Sie unter "Linkliste" ein paar nützliche Verweise.

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