Möglichkeiten der Forderungspfändung
Wird eine Forderung auf gerichtlichem Wege durchgesetzt und endet dieses Verfahren dann auch mit einem (für den Kläger) positiven Urteil, so hat der Inhaber der Forderung einen vollstreckbaren Titel in der Hand. Dieser Titel bildet dann die Grundlage für die Zwangsvollstreckung, im Rahmen derer die bestehende Forderung auch tatsächlich beigetrieben werden soll.
Neben der Möglichkeit zur Pfändung von im Eigentum des Schuldners stehenden Sachen, der Konto- oder auch der Lohnpfändung gibt es noch zahlreiche andere Bereiche, in die aufgrund eines vollstreckbaren Forderungstitels grdsl. vollstreckt werden kann.
Dazu zählen z.B.
- Ankaufsrechte
- Anwartschaften auf Eigentumserwerb
- Arbeitseinkommen (Lohn- / Gehaltspfändung), auch sog. fiktives Arbeitseinkommen
- Auflassungsansprüche
- Bausparverträge
- Bankguthaben (Kontopfändung), z.B. Girokonto, Sparbuch, Tagesgeld etc.
- Bedienungsgeld ("Trinkgeld")
- Briefhypothekenansprüche
- Bürgschaften
- Ansprüche gem. Bundesentschädigungsgesetz
- Ansprüche gem. Infektionsschutzgesetz (früher: Bundesseuchengesetz)
- Ansprüche aus Bruchteilsgemeinschaft
- Darlehensansprüche
- Dauerwohnrecht
- Erbansprüche / Pflichtteilsansprüche
- Ansprüche aus dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
- Gebrauchsmuster / Geschmacksmuster / Patente
- Domains
- Genossenschaftsansprüche
- Ansprüche gem. Gesellschaftsrecht, z.B. aus GbR, GmbH (u.a. Stammeinlage GmbH)
- Gewährleistung
- Grundschuld
- Herausgabeansprüche
- Ansprüche aus Versicherungen, z.B. Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung etc.
- Mietzahlungen, Mietkaution & Anspruch auf Erstattung von Nebenkostenzahlungen
- Kreditkartenverträge
- Ansprüche auf Kostenerstattung
- Künstlersozialkasse
- Leasingvertrag
- Lizenzvertrag
- Leibrente
- Miteigentumsanteile
- Rückerstattungsansprüche
- Schadensersatzforderungen
- Schenkungsansprüche
- Schmerzensgeld
- Sicherheitsleistungen
- Ansprüche auf Steuerrückerstattungen
- Stipendien
- Subventionszahlungen
- Treuhandansprüche
- Versteigerungsansprüche
- Versorgungsausgleich
- vertragliche Ansprüche, z.B. aus Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag etc.
- Eigentumsansprüche (Wohnung, Haus, Grundstück)
- Ansprüche auf Zeugenentschädigung
- Zugewinnausgleich
- Zwangsversteigerungserlöse
- etc. etc.
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zudem ist zu beachten, dass die einzelnen o.a. Positionen nicht immer gleichermaßen in jedem Fall einschlägig sind. Es bedarf stets der individuellen Betrachtung des konkreten Einzelfalls.





