Neue Pflichtangaben für Gewerbetreibende seit dem 22.5.2007
Auf die seit 1. Januar 2007 bestehende Pflicht zur Angabe von Daten des Unternehmens auf Geschäftskorrespondenz wurde bereits hingewiesen. Diese Verpflichtung traf jedoch nur Unternehmen, auf die das Handelsgesetzbuch (HGB), das GmbH-Gesetz (GmbHG) oder das Aktiengesetz (AktG) Anwendung fand, also etwa eine GmbH oder AG.
Am 22. Mai 2007 ist die Reform der Gewerbeordnung (GewO) in Kraft getreten, so dass jetzt alle Gewerbetreibenden gem. § 15b GewO mindestens folgende Angaben auf seiner Geschäftskorrespondenz leisten muss:
- Familienname
- mindestens ein vollständig ausgeschriebener Vorname (keine Abkürzung)
- ladungsfähige Anschrift (kein Postfach).
Diese Angaben müssen ab sofort nicht nur auf Briefen, sondern auch in E-Mails angegeben werden.
Fehlt eine (oder mehrere) der o.a. Angabe(n), so kann eine Geldbuße bis 1.000,- Euro verhängt werden. Außerdem besteht die Gefahr, von der Konkurrenz abgemahnt zu werden.





