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Umsatzsteuererhöhung ab dem 1.1.2007

Stichpunkte zur Erhöhung der Umsatzsteuer von 16% auf 19% ab dem 1.1.2007:

- Zeitpunkt: Genau ab dem 1. Januar 2007, 00.00 Uhr, muss ein Online-Shop auf den neuen Mehrwertsteuersatz (auch "Umsatzsteuer" genannt) umgestellt sein, das heißt alle Beträge mit bislang 16 Prozent Mehrwertsteuer müssen nun 19 Prozent enthalten. Wer seinen Shop zu diesem Zeitpunkt oder gar bis jetzt noch nicht umstellen konnte, sollte lieber bis zur endgültigen Umstellung offline gehen, um Abmahnungen zu vermeiden.

- Preisauszeichnungen: Die Preisangabenverordnung (PAngV) verlangt lediglich den Zusatz "inkl. gesetzlicher MWSt." bei Endpreisen, nicht jedoch die Angabe der Höhe des Steuersat-zes. Wer dennoch bislang "16% MWSt." angegeben hatte, sollte diesen Zusatz entweder in "19% MWSt." ändern oder die Prozentzahl ganz weglassen.

- Warenauslieferung: Für die Beurteilung, ob noch 16 Prozent oder schon 19 Prozent Mehrwertsteuer zu erheben sind, ist der Zeitpunkt der Warenlieferung maßgeblich. Die Warenlieferung erfolgt mit der Übergabe der Kaufsache durch den Verkäufer an das Transportunternehmen – entscheidend ist also nicht, wann die Ware tatsächlich beim Käufer eintrifft. Es kommt ebenfalls weder auf den Zeitpunkt der Bestellung noch auf den der Bezahlung durch den Kunden an. Unter Umständen kann es also sein, dass ein Kunde noch 2006 eine Ware zu einem Preis inkl. 16 Prozent Mehrwertsteuer bestellt hat, nun aber 2007 bei Lieferung eine Rechnung über einen Betrag inkl. 19 Prozent Mehrwertsteuer erhält. Die Differenz von 3 Prozent hat der Händler zu tragen, da der Gesamtpreis nicht nachträglich erhöht werden darf. Dieses Dilemma lässt sich auch nicht durch entsprechende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen lösen, diese wären unzulässig.

- Vorkasse: Es spielt keine Rolle, wann oder wie der Kunde bezahlt, selbst Vorleistungen (sog. "Vorkasse") sind unbeachtlicht. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des Steuersatzes bleibt der Zeitpunkt der Warenauslieferung (s.o.).


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