Unsere Spezialisierung liegt im Bereich des Rechts der neuen Medien, des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Datenschutz-, des Telekommunikations- und des IT-Rechts. Neben juristischem Know-How bringen wir auch technische Kenntnisse in die Mandatsbeziehung mit ein; darüber hinaus bestehen Erfahrungen im Marketing- & PR-Bereich. Daher sind wir in der Lage, uns in kreativen bzw. technisch ausgerichteten Branchen, wie
sicher zu bewegen und mit den betreffenden Unternehmen "auf Augenhöhe" zu kommunizieren.
Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen gehindert sein, einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei wahrzunehmen, kommen wir auch gerne bei Ihnen vorbei, soweit es zeitlich machbar ist. Zudem können viele Dinge auch via Telefon, E-Mail oder Messenger erledigt werden - auf Wunsch natürlich auch über sichere, verschlüsselte Kommunikationswege.
Unsere Mandanten kommen primär aus der D/A/CH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz), unser Schwerpunkt liegt auf der Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Einzelunternehmern und Selbständigen. Wir werden regelmäßig bundesweit tätig.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2000 ist die sog. Singularzulassung zu den Oberlandesgerichten abgeschafft, so dass wir grundsätzlich vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor den Verwaltungsgerichten für unsere Mandanten tätig werden können. Die Voraussetzungen dafür, wie z.B. Flexibilität, Mobilität, Belastbarkeit sowie modernste Büro- und Technikausstattung, bringen wir selbstverständlich mit.