• Honorar


  • Rechtsschutzversicherung & Prozessfinanzierer

Selbstverständlich übernehmen wir auch die Anfrage bzw. die Verhandlungen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, falls eine solche besteht. Und selbst wenn das betreffende Problem nicht von Ihrer Versicherung abgedeckt sein sollte, wird in vielen Fällen zumindest eine Erstberatung übernommen.

Wenn Sie Interesse an der Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer haben, finden Sie unter dem Punkt "Weitergehende Infos" ein paar nützliche Verweise.