Anwälte online - rechtssicher im Internet auftreten: Soziale Netzwerke

von Michael Rohrlich, Deutscher AnwaltVerlag, 1. Auflage 09/2014




Sicher nutzen auch Sie privat einen der vielen sozialen Mediendienste wie z.B. Facebook, Twitter & Co. Auch in den beruflichen Alltag halten soziale Medien als Marketinginstrument zunehmend Einzug. Schnell, einfach und jederzeit können Sie hier fremde Inhalte mit Ihrer eigenen Meinung versehen oder teilen bzw. selbst Inhalte online stellen. Ein Problem wird dabei aber häufig unterschätzt: mit einem einzigen Mausklick kann man in potenzielle Haftungsfallen tappen. Denn ganz schnell ist fremdes Urheberrecht missachtet oder eine unzulässige Werbekampagne gestartet. Dann drohen zivil- oder gar strafrechtliche Sanktionen.

Außerdem machen es eine schier unüberschaubare Anzahl von rechtlichen Bestimmungen, laufende Aktualisierungen mit neuen Funktionalitäten oder überarbeitete Nutzungsbestimmungen sehr schwer, beim Social Networking immer „am Ball" zu bleiben.

Social Media ist eine hervorragende Möglichkeit für Anwälte und Kanzleien, um die Zielgruppe anzusprechen und den Bekanntheitsgrad zu erhöhen – sofern sie effektiv genutzt wird. Die notwendige Hilfestellung hierfür bietet Ihnen der soeben erschienene 2. Teil unserer neuen pdf-Ratgeber-Reihe: „Anwälte online - rechtssicher im Internet auftreten: Soziale Netzwerke".

RA Michael Rohrlich liefert Ihnen auf rund 40 Seiten ganz konkrete Handlungsanleitungen, Musterformulierungen und Praxis-Tipps – speziell auf Ihre anwaltliche Sicht zugeschnitten. Abbildungen (in Form von Screenshots) erleichtern zudem die Orientierung im Internet.

Aus dem Inhalt:

  • Nutzungsart (Profil oder Seite?, Geschäftsmäßige Nutzung, Profil-Abo, Profil-Migration)
  • Profil-Namen (Namens- und Markenrecht, hier: Verwendung der Logos von Facebook u. Co., Wettbewerbsrecht)
  • Inhalte (Urheberrecht, Recht am eigenen Bild, Rechtproblematik von Fotos, Vorschaubilder)
  • Haftung
  • Anbieterkennzeichnung (Gestaltung des Menüpunkts, Pflichtangaben, optionale Zusatzangaben)
  • Datenschutz
  • Exemplarische Entscheidungen